Datenschutz für die Versicherungsbranche
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat gemeinsam mit Vertretern der Datenschutzbehörden und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche entwickelt. Der GDV ist damit der erste Verband in Deutschland, der für eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz das Gütesiegel der Datenschutzbehörden erhält.
Erklärt ein Unternehmen den Beitritt, verpflichtet es sich, die eigenen Datenverarbeitungsprozesse an diese hohen Standards anzupassen. Der zuständigen Datenschutzbehörde ist die Umsetzung des Code of Conduct mitzuteilen, was wiederum von den Datenschutzbehörden kontrolliert werden kann.
Im Mai 2018 wurde mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ein neues, gesamteuropäisches Datenschutzrecht zur Anwendung gebracht.
Anonyme Umfragen zeigen, dass das Thema Datenschutz gerade im hart umkämpften Vertriebsalltag der angestellten und der unabhängigen Vermittler immer noch eine wenig beachtete Disziplin ist. Es werden – und nicht nur vereinzelt – sogar vertrauliche und persönliche Daten per Messenger (z.B. WhatsApp) weitergeleitet.
Es gibt also noch viel Nachbesserungsbedarf in der Branche. Hierzu beraten wir Sie gerne und geben Ratschläge zur Optimierung der tagesaktuellen Vorgänge.